AGB

AGB

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend « AGB ») regeln die vertragsbindende Beziehung zwischen der Kundschaft (nachfolgend « Kunde ») – in Form einer natürlichen oder juristischen Person – und der Sport+IT, Mobilität Cengic in Folge der Generierung eines Importauftrags durch den Kunden.

II. Angebot

Das Angebot richtet sich an Kunden mit Sitz in der Schweiz. Importsendungen erfolgen nur an Schweizer Adressen. Das Angebot ist nur gültig, solange es auf der Webseite https://cengic.ch ersichtlich ist. Preisänderungen sind jederzeit möglich (III. Preis).

III. Preis

Das Angebot richtet sich an Kunden mit Sitz in der Schweiz. Das Angebot ist nur gültig, solange  es auf der Webseite https://cengic.ch  ersichtlich ist. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Die Preise verstehen sich in CHF. Hierbei gibt es zwei zu entrichtende Preisstufen, die Servicegebühr und die Nebenkosten. Massgebend für beide Preisstufen ist der aktuell ersichtliche unter dem Link https://cengic.ch/preise.

IV. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch die Generierung eines Importauftrags unter dem Link https://cengic.ch/importauftrag zustande. Darauffolgend werden auf Basis der – vom Kunden bereitgestellten – Handelsrechnung die Servicegebühr samt Nebenkosten im Voraus ermittelt. Diese werden dem Kunden gemäss Punkt III. Preis per Mail in Rechnung gestellt, nachdem das Paket gemessen und gewogen wurde (zwecks Bestimmung der Paketklasse). Es obliegt dem Kunden die Rechnung auf Korrektheit zu überprüfen. Beanstandungen zur Rechnung sind binnen 14 Tagen schriftlich per Mail an import@cengic.ch zu senden.

1) Zahlungsziel, Mahnungen, Betreibung

Zahlungsziel für die erste Rechnung (für die Servicegebühr samt Nebenkosten) beträgt aus logistischen Gründen 10 Tage rein netto. Ist die Rechnung binnen 14 Tagen nicht durch den Kunden bezahlt worden, erfolgt eine automatische Annulation aufgrund Nicht-Bezahlung der Rechnung. Dies ist in der Regel mit Mehrkosten verbunden, wie unter Punkt VII. Vertragsannulation beschrieben. Zahlungsziel für alle Folgerechnungen (z.B. infolge von Vetragsannulation) und sonstige Rechnungen beträgt 30 Tage rein netto, insofern nicht anders geschrieben. Infolge von Nicht-Bezahlung dieser Rechnungen folgt ein dreistufiges Mahnverfahren, welches mit zusätzlichen Mahngebühren verbunden ist: Mahngebühren für Mahnstufe I CHF 0.00, Mahnstufe II CHF 20.00, Mahnstufe III CHF 50.00. Anschliessend folgt die Betreibung. Sämtliche (Mehr-)Kosten (Administrationskosten des Betreibungsamts, interne Administrationskosten, Lagerkosten, etc.) gehen vollumfänglich zulasten des Kunden und dürfen dem Kunden auch im laufenden Betreibungsverfahren oder nach Ablauf des Verfahrens zusätzlich/nachträglich in Rechnung gestellt werden.

V. Sendungsannahme und Verzollung

1) Sendungsannahme / Deutsche Lieferadresse

Die Sendungsannahme erfolgt derzeit durch den deutschen Paket-Shop SWISS PAKET HAM OHG in Rheinfelden (Baden). Alle Sendungen die Gebühren kosten (inkl. Nachnahme-Sendungen, unfreie Sendungen) werden nicht angenommen. Eine allfällige Änderung der deutschen Zustelladresse wird dem Kunden mit 1-monatigem Vorlauf elektronisch per Mail mitgeteilt. 

2) Allgemeines zur Verzollung

Die Verzollung erfolgt sobald der Kunde a) die Zollvollmachtserklärung ausgefüllt und an die Sport+IT, Mobilität Cengic gesendet hat und b) die Rechnung für die Servicegebühr samt Nebenkosten vollumfänglich per Banküberweisung im Voraus bezahlt hat. Im Falle, dass die vorauskalkulierten (provisorischen) Zollabgaben und/oder die Schweizer Mehrwertsteuer zu niedrig angesetzt wurden, behält sich die Sport+IT, Mobilität Cengic vor die Differenzkosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen. 

Die Sport+IT, Mobilität Cengic ist nicht verpflichtet die Verzollung durch das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zu prüfen (z.B. auf begünstigte Zollsätzen, Korrektheit der berechneten Mehrwertsteuer, etc.). Dies obliegt dem Kunden selbst. Dieser muss allfällige Korrekturen innerhalb von 60 Tagen unter Beilage der Original Dokumente bei der zuständigen Zollstelle beantragen. Auch bei Fragen über die Berechnungsart und die Berechnungsgrundlagen kann sich der Kunde an die ausstellende Zollstelle wenden.

3) Sendungen über 1000 € und/oder schwerer als 1000 kg

Sendungen mit einem Wert über 1000 € und/oder einem Gewicht schwerer als 1000 kg, erfordern eine schriftlich vorangehende gesonderte Abklärung mit der Sport+IT, Mobilität Cengic. Denn je nach Sendungsbetrag ist unter anderem ein 1-stufiges bzw. 2-stufiges Ausfuhrverfahren vorgeschrieben, was zu erhöhtem Administrationsaufwand führt und somit auch zu erhöhten Nebenkosten. Ausserdem wird erwartet, dass der Kunde eine eigene EORI-Nummer zur Verfügung stellt.

4) Verbote, Beschränkungen und Bewilligungen

Im Rahmen der Verzollung wird vorausgesetzt, dass der Kunde weiss, welche Waren in die Schweiz bewilligungsfrei eingeführt werden dürfen. Relevante Informationen zu verbotenen, beschränkten oder bewilligungspflichtigen Waren können jederzeit auf der Webseite des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit unter folgendem Link aufgerufen werden: https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/information-private/verbote–beschraenkungen-und-bewilligungen.html. Im Falle, dass der Kunde einen Importauftrag erteilt mit verbotenen, beschränkten und/oder bewilligungspflichtigen Waren, so kann die Verzollung nicht durchgeführt werden und der Importauftrag gilt als annuliert (VII. Vertragsannulation). Sämtliche – in diesem Zusammenhang entstandenen – Mehrkosten gehen vollumfänglich zulasten des Kunden.

VI. Weitersendung Schweiz ab Verzollung

1) Zustellgebiet der Weitersendung / Arbeitstage

Nach der Verzollung erfolgt die Weitersendung in die Schweiz oder in das Fürstentum Liechtenstein. Aus Gründen der Einfachheit wird lediglich von Schweizer Adressen geredet. Hierbei sind Adressen des Fürstentums Liechtenstein mit eingeschlossen, da Liechtenstein Teil des Schweizer Zollgebiets ist (Zollvertrag von 1923).

Sofern unter Bemerkungen beim Ausfüllen des Importformulars nicht anders angegeben wird die Sendung an die – des Kunden hinterlegte – Schweizer Adresse weiterversendet. Der Grenztransport erfolgt werktags, sowie zu den Öffnungszeiten des deutschen und des Schweizer Zolls. Nach erfolgter Überführung in die Schweiz wird die Sendung weiterversendet, z.B. durch die Schweizer PostAn Wochenenden und Feiertagen (Kanton Zug) erfolgen keine Weitersendungen.

2) Abholungseinladung, wenn Kunde nicht vor Ort

Falls der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort sein sollte (und keine Lieferanweisungen angegeben hat), wird dem Kunden eine befristete Abholungseinladung (mit weiteren Anweisungen) in den Milchkasten gelegt. Nach Verstreichen der Abholfrist wird die Sendung an das Schweizer Lager der Sport+IT, Mobilität Cengic retourniert. Die Sport+IT, Mobilität Cengic wird sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Soll die Sendung dem Kunden erneut zugestellt werden, so ist dies mit Mehrkosten (II. Vertragsannulation) verbunden, welche vom Kunden getragen werden müssen. Im Fall, dass eine erneute Zustellung fehlschlagen sollte (aufgrund von Abwesenheit des Kunden, höherer Gewalt, etc.) oder gar abgewiesen wird durch den Kunden, so wird die Sendung für 60 weitere Tage zwischengelagert, bevor diese dann entsorgt wird. Das Zeitfenster von 60 Tagen startet ab dem zweiten fehlgeschlagenen Weitersendungsversuch und erlaubt es dem Kunden die Ware selbst abzuholen im Schweizer Lager der Sport+IT, Mobilität Cengic (derzeit in 6123 Geiss LU). Während der 60-tägigen Zwischenlagerung fallen pro Tag Mehrkosten in Höhe von CHF 2.90 an, welche vollumfänglich vom Kunden getragen werden müssen.

Der Kunde trägt die Verantwortung für selbst abgeholte Sendungen. Jegliche Haftung für Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, Missbrauch etc.), welche dem Kunden im Zusammenhang mit dem Abholprozess bzw. dem Abholschein entstehen, ist ausgeschlossen (VIII. Haftungsausschluss).

VII. Vertragsannulation / Widerrufsrecht

1) Widerruf durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Importauftrag zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs durch den Kunden inmitten der Verzollung oder nachdem die Verzollung abgeschlossen ist, gehen laufende bzw. entstandene Kosten  vollumfänglich zulasten des Kunden. Eine Annulation des Vertrags (/des Importauftrags) ist ohne weitere Mehrkosten verbunden, insofern die Sendung in Deutschland – weder von der Sport+IT, Mobilität Cengic, noch vom deutschen Partner – gar nie entgegengenommen wurde. Ist dies doch der Fall, so ist eine Annulationsgebühr in Höhe von CHF 49.90 durch den Kunden zu entrichten. Zur Annulationsgebühr hinzu kommen weitere Mehrkosten (z.B. Zollabgaben, Schweizer Mehrwertsteuer, Lagerkosten, Rücksendekosten an den Ursprungsempfänger, etc.), welche bis dato angefallen sind. Es wird vom Kunden erwartet, dass dieser ab dem Zeitpunkt des Widerrufs (bis max. 10 Tage danach) der Sport+IT, Mobilität Cengic ein Rücksendeetikett/Retourenschein zur Verfügung stellt. 

2) Annulation bei Nicht-Bezahlung der Rechnung

Eine Vertragsannulation wird durch die Sport+IT, Mobilität Cengic automatisch in die Wege geleitet, insofern a) die Rechnung samt Nebenkosten vom Kunden binnen 14 Tagen nach elektronischem Erhalt via Mail nicht bezahlt worden ist und/oder b) der Kunde sich diesbezüglich nicht meldet (um ggf. eine Fristverlängerung zu beantragen). In diesem Fall fällt für den Kunden die Annulationsgebühr in Höhe von CHF 49.90 an, plus werden die Mehrkosten für die Lagerung und Rücksendung des Pakets dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

3) Lagerfristen und Mehrkosten

Für ein entgegengenommenes Paket beträgt die maximale Lagerfrist 1) nach Eingang des Widerrufs oder 2) bei Nicht-Bezahlung der Rechnung samt Nebenkosten 60 Tage. Ab dem 10. Tag fallen Mehrkosten in Höhe von CHF 2.90/Tag an, welche vollumfänglich vom Kunden getragen werden müssen. Liegt nach Ablauf der 60 Tage kein – durch den Kunden bereitgestelltes/r – Rücksendeetikett/Retourenschein vor, wird das Paket entsorgt.

VIII. Haftungsausschluss

Sämtliche Schadensersatzansprüche (z.B. aus Nicht-Durchführung/-Fortführung der Leistung, Vertragsverletzung/-annulation, unerlaubter Handlung, etc.) sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Verrichtungsgehilfen (z.B. externe Dienstleister) ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Auch für Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt. Weitere Informationen zum Haftungsausschluss können dem Impressum (https://cengic.ch/impressum) entnommen werden.

1) Mangelrüge

Im Fall, dass die Weitersendung mit Verpackungs-/Inhaltschäden vom jeweiligen Transportdienstleister zugestellt wird, so muss der Kunde dies sofort dem Paketboten melden und die Annahme verweigern. Der Kunde muss zudem eine Schadenbestätigungsmeldung des Paketboten einfordern und beim jeweiligen Transportdienstleister Reklamationsanspruch bzw. Schadensersatzanspruch erheben.

2) Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Sport+IT, Mobilität Cengic verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr – mit der Meldung der Versandbereitschaft – auf den Kunden über.

IX. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen (https://cengic.ch/datenschutz) sind Bestandteil dieser AGB. Mit Akzeptanz der AGB wird automatisch den Datenschutzbestimmungen zugestimmt.

Die im Rahmen des Vertragsschlusses (IV. Vertragsschluss) erhobenen Daten dürfen (weiter-)verarbeitet und zu internen Zwecken genutzt werden. Die Daten dürfen an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikfirmen, Servicepartner, Inkassofirmen, Versicherungen) weitergegeben werden.

X. Kontakt

Fragen oder sonstige Bemerkungen sind ausschliesslich schriftlich und elektronisch per Mail an info@cengic.ch zu entrichten.

XI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar odermittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Geschäftssitz der Sport+IT, Mobilität Cengic zuständige Gericht. Es gilt Schweizer Recht. Die Sport+IT, Mobilität Cengic hat das Recht wahlweise am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

XII. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 3.1.2023